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Bürgeramt und Papiere

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Wohnsitz ummelden in Berlin

Nach dem Einzug melden Sie Ihre neue Adresse beim Bürgeramt an, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Dafür brauchen Sie einen Termin, Ihren Ausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermieterseite. Der Engpass ist der Termin: Er ist in Berlin oft Wochen im Voraus vergeben.

01
Anmeldung in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
02
Wohnungsgeberbestätigung früh bei der Vermieterseite anfragen
03
Termin beim Bürgeramt so früh wie möglich buchen
04
Sie können jedes Bürgeramt in Berlin nutzen, nicht nur das nächste
Ein junger Mann schliesst die Tür seiner neuen Wohnung auf, hinter ihm stapeln sich Umzugskartons im Hausflur.
Ein junger Mann schliesst die Tür seiner neuen Wohnung auf, hinter ihm stapeln sich Umzugskartons im Hausflur.

Warum der Termin der eigentliche Engpass ist

Die Anmeldung selbst dauert im Amt meist nur wenige Minuten. Der Aufwand liegt davor: In Berlin sind Termine beim Bürgeramt häufig für Wochen im Voraus vergeben. Wer erst nach dem Umzug anfängt zu suchen, findet unter Umständen keinen Termin mehr im gewünschten Zeitraum.

Deshalb steht dieser Punkt in unserer Umzugscheckliste schon zwei Wochen vor dem Umzugstag. Sie können den Termin buchen, bevor Sie eingezogen sind, und ihn auf ein Datum nach dem Einzug legen. Die Anmeldung selbst ist erst nach dem Einzug möglich, die Terminbuchung nicht.

Ein praktischer Hinweis: Sie sind in Berlin nicht an das Bürgeramt Ihres Bezirks gebunden. Wenn in Mitte nichts frei ist, schauen Sie in anderen Bezirken. Auch früh am Morgen freigegebene Termine oder kurzfristig abgesagte Slots tauchen im Buchungssystem regelmäßig auf, es lohnt sich, mehrmals zu schauen.

Die Wohnungsgeberbestätigung

Ohne dieses Papier läuft die Anmeldung nicht. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine kurze Bescheinigung Ihrer Vermieterseite oder Hausverwaltung darüber, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind, mit Adresse und Einzugsdatum.

Fragen Sie sie an, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und nicht erst am Tag vor dem Termin. Bei privaten Vermieterinnen und Vermietern geht das oft in einer Mail, bei größeren Hausverwaltungen kann es einige Tage dauern. Vordrucke dafür gibt es auf den Seiten des Landes Berlin.

Wenn Sie zur Untermiete wohnen, stellt die Bestätigung in der Regel die Person aus, die selbst Mieterin oder Mieter ist, also Ihr Wohnungsgeber. Bei einer WG ist das häufig die Hauptmieterin oder der Hauptmieter. Klären Sie das früh, denn es ist der Punkt, an dem WG-Anmeldungen am häufigsten hängen bleiben.

Was Sie zum Termin mitbringen

Legen Sie sich die Unterlagen am Vorabend zusammen. Fehlt eines davon, wird der Termin in der Regel nicht abgeschlossen, und Sie brauchen einen neuen.

  • Personalausweis oder Reisepass, für alle Personen, die angemeldet werden
  • Ausgefülltes Anmeldeformular, es steht auf den Seiten des Landes Berlin zum Ausdrucken bereit
  • Wohnungsgeberbestätigung mit Adresse und Einzugsdatum
  • Bei Familien die Geburtsurkunden der Kinder, bei Verheirateten gegebenenfalls die Eheurkunde
  • Wenn Sie jemanden vertreten: eine schriftliche Vollmacht und dessen Ausweisdokument
  • Die Terminbestätigung, ausgedruckt oder auf dem Telefon

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Von der Vertragsunterschrift bis zur erledigten Anmeldung sind es fünf Schritte. Wenn Sie sie in dieser Reihenfolge abarbeiten, geraten Sie nicht in Zeitnot.

  1. Direkt nach der Vertragsunterschrift die Wohnungsgeberbestätigung anfragen, damit sie rechtzeitig vorliegt.
  2. Termin beim Bürgeramt buchen, sobald das Einzugsdatum feststeht. Legen Sie ihn auf ein Datum nach dem Einzug und planen Sie Puffer ein, falls sich der Umzug verschiebt.
  3. Anmeldeformular herunterladen, in Ruhe ausfüllen und ausdrucken. Am Automaten im Amt ist dafür selten Zeit.
  4. Zum Termin gehen, Unterlagen vorlegen, neue Adresse wird eingetragen und der Ausweis bekommt einen Aufkleber mit der neuen Anschrift.
  5. Danach die Adresse bei allen übrigen Stellen ändern: Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Krankenkasse, Hochschule, Onlinedienste und Abonnements. Ein Nachsendeauftrag bei der Post überbrückt die Zeit, bis alles umgestellt ist.

Wichtige Sonderfälle

Nicht jeder Umzug ist ein einfacher Wohnungswechsel innerhalb der Stadt. Drei Fälle kommen bei dieser Kundschaft häufig vor.

Zuzug aus einer anderen Stadt: Sie melden sich in Berlin an, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist in der Regel nicht nötig, weil die Ämter das untereinander regeln. Anders ist es beim Wegzug ins Ausland, dort ist eine Abmeldung vorgesehen.

Zweitwohnung: Wer neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung anmeldet, muss angeben, welche die Hauptwohnung ist. Für Zweitwohnungen gilt in Berlin eine eigene Regelung, die mit Kosten verbunden sein kann. Welche Beträge dabei anfallen, sagt Ihnen die zuständige Stelle, wir nennen hier bewusst keine Zahlen.

Umzug innerhalb desselben Hauses oder derselben Wohnung, etwa in ein anderes WG-Zimmer: Auch dann ändert sich meist die gemeldete Anschrift nicht, wohl aber die Wohnungsgeberbestätigung, wenn sich Ihr Vertragsverhältnis ändert. Im Zweifel fragen Sie kurz beim Bürgeramt nach, bevor Sie einen Termin verbrauchen.

Was der Umzug selbst damit zu tun hat

Praktisch hängen beide Termine zusammen: Die Anmeldung ist erst nach dem Einzug möglich, und der Einzug hängt am Umzugstag. Verschiebt sich der Umzug, verschiebt sich die Anmeldung mit, und der mühsam gebuchte Termin passt womöglich nicht mehr.

Deshalb lohnt es sich, den Umzugstermin früh festzuziehen. Ein Festpreis beginnt bei 199 Euro für ein möbliert gemietetes WG-Zimmer und liegt für eine ganze Einzimmerwohnung bei 289 Euro. Er steht fest, sobald Zimmerzahl, Stückliste und Etagen vorliegen. Eine Besichtigung ist dafür nicht nötig, damit fällt ein Termin weg, den Sie sonst auch noch koordinieren müssten.

Und ein letzter praktischer Punkt: Bewahren Sie den Mietvertrag, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweise in der Tasche auf, die Sie am Umzugstag selbst tragen, nicht in einem Karton. Nichts ist ärgerlicher, als am Tag vor dem Bürgeramtstermin dreißig Kartons nach einem Blatt Papier zu durchsuchen.

Ummelden in Berlin: kurz beantwortet

Bis wann muss ich mich anmelden?
Vorgesehen ist in der Regel eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wenn Sie in dieser Zeit keinen Termin bekommen, buchen Sie den nächstmöglichen und heben Sie die Terminbestätigung auf. Die verbindliche Auskunft dazu gibt das Bürgeramt.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel nicht, die Anmeldung am neuen Ort genügt. Beim Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung vorgesehen.
Kann ich die Ummeldung online erledigen?
Das Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen ändert sich laufend. Prüfen Sie das auf den Seiten des Landes Berlin. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern buchen Sie parallel einen Termin, solange die Sache nicht bestätigt ist.
Was ist, wenn ich keinen Termin bekomme?
Suchen Sie in mehreren Bezirken, Sie sind nicht an Ihren gebunden. Kurzfristig frei werdende Termine tauchen im Buchungssystem regelmäßig auf. Manche Ämter halten zudem Kontingente ohne Termin bereit, das erfahren Sie beim jeweiligen Amt.
Brauche ich den Mietvertrag als Nachweis?
Erforderlich ist die Wohnungsgeberbestätigung, nicht der Mietvertrag. Nehmen Sie ihn trotzdem mit, dann können Sie Rückfragen zu Adresse und Einzugsdatum sofort klären.
Wann sollte ich den Umzugstermin buchen?
Am besten vier Wochen vorher, dann lässt sich der Bürgeramtstermin darauf abstimmen. Anfragen nehmen wir rund um die Uhr über das Formular entgegen, das Büro ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Erst einziehen, dann anmelden

Damit der Einzugstermin steht: Zimmerzahl, Etagen und Stückliste schicken, Festpreis kommt zurück.

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